Willing-Holtz / DRKJedes Jahr im Dezember startet die Aktion Weihnachtswunsch der Badischen Zeitung zugunsten notleidender Menschen in der Region. Die Zahl der Anträge von Menschen, die am Existenzminimum leben, steigt dabei von Jahr zu Jahr. Seit vielen Jahren betreut und bearbeitet das Rote Kreuz die Aktion in Müllheim.
Sie haben einen Weihnachtswunsch, wohnen in Müllheim oder dem Umland und möchten einen Antrag stellen?
Wer bedürftig oder in einer Notlage ist, kann jeweils im Dezember eines Jahres einen Antrag auf eine Zuwendung stellen. Die Anträge hierzu gibt es bei uns am Empfang (wochentags von 8 bis 13 Uhr) oder direkt hier als Download:
Antragsformular für Antragsteller
Antragsformular für Einrichtungen
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind bedürftige Bürgerinnen und Bürger aus unserem Kreisverbandsgebiet: Müllheim, Auggen, Neuenburg, Badenweiler, Buggingen, Sulzburg, Heitersheim, Ballrechten-Dottingen, Eschbach, Staufen, Münstertal, Bad Krozingen, Schliengen, Bad Bellingen, Malzburg-Marzell und Kandern.
Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie an den DRK Kreisverband Müllheim e.V., Moltkestraße 14a in 79379 Müllheim im Markgräflerland. Sie können den Antrag im Rotkreuzhaus Müllheim auch direkt abgeben oder ihn in den Briefkasten vorm Eingang werfen.
Unsere Öffnungszeiten am Empfang im Rotkreuzhaus Müllheim sind montags bis freitags von 8 – 13 Uhr.
Bitte kopieren Sie alle notwendigen Nachweise (siehe Antrag.) und reichen Sie diese mit ein oder bringen Sie sie direkt ins Rotkreuzhaus Müllheim. Wir können leider keine Kopien für Sie anfertigen.
Anträge werden bis zum Mittag des 15. Dezember angenommen.
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Angaben vertraulich behandeln und keine Informationen an Dritte weitergeben. Wir verteilen das vorhandene Geld so gerecht wie möglich. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung aus der BZ-Aktion Weihnachtswunsch.
Bitte sehen Sie von telefonischen oder persönlich Nachfragen ab! Wir melden uns bei Ihnen.
Wir melden uns bei Ihnen via Mail und wenn das nicht möglich ist auch telefonisch bis zum 20. Dezember.
Hören Sie nichts von uns, waren die Mittel verteilt oder der Antrag einer anderen Person war dringlicher. Hier bitten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis.