Klinik_1920.jpg DRK-KV-Müllheim e.V.

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Krankentransport

Ansprechpartner

Integrierte Leitstelle Freiburg 
Feuerwehr und Rettungsdienst

Tel: 0761 19222

79115 Freiburg im Breisgau

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Patientenbeförderung

DRK KV Müllheim e.V.

Bei einem Einsatz in der Patientenbeförderung geht es um Patienten, die zwar während der Fahrt medizinisch fachlich betreut werden müssen, aber nicht zur Kategorie der Notfallpatienten gehören. Diese Patienten sind nicht oder nur schlecht gehfähig und müssen zum Beispiel zu einem Arzttermin oder in ein Krankenhaus  gefahren werden. Daher sind die Krankenwagen von Montag bis Sontag im Tagesbetrieb eingesetzt. Der Krankenwagen ist mit Equipment ausgestattet, so dass Patienten mit erhöhtem pflegerischem Aufwand versorgt werden können. Kommt es während der Fahrt plötzlich zu einer Situation, bei der der Patient notfallmedizinisch betreut werden muss, ist der Krankenwagen dafür ausgestattet und das Personal geschult, um den Patienten bis zum Erreichen eines Krankenhauses oder bis zum Rendezvous mit dem Rettungsdienst zu versorgen. Auf dem Trage-Rollstuhl und auf der Liege werden die Patienten mit breiten und gepolsterten Gurten gesichert. Zusätzliches Gepäck oder patienteneigene Rollstühle können im Krankenwagen ebenso StVO-gemäß gesichert werden. Das DRK Müllheim e.V. befördert etwa 12.000 Patienten pro Jahr.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport?

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Dann kontaktieren Sie die Leitstelle unter der Rufnummer: 0761 19222