Gruppenbild_Rosen1920x684.jpg DRK-KV-Müllheim e.V.

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Häuslicher Pflegedienst

Ansprechpartnerin

Claudia Deichsel
Pflegedienstleitung

Tel: 07631 1805-32
pflege@drk-muellheim.de

Moltkestr. 14a
79379 Müllheim im Markgräflerland

Personalengpäße Häuslicher Pflegedienst

In den letzten Monaten haben die Personalengpässe stark zugenommen. Jetzt ist leider der Zeitpunkt gekommen, wo eine Kompensation des Fachkräftemangels aktuell nicht mehr möglich ist. Deshalb können wir im Moment leider keine neuen Klienten aufnehmen. Eine mögliche Entlastung für Sie bzw. für Ihre Angehörigen bietet unsere Tagespflege. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wer kann häusliche Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur Behandlungspflege haben
ökologisch unterwegs.... Ökologisch unterwegs.... / DRK-KV Müllheim e.V.

Seit Ende 2018 setzen wir im Bereich des Häuslichen Pflegedienstes zwei E-Fahrzeuge ein, um unsere Kunden im Einzugsgebiet zu versorgen.

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Wobei kann der häusliche Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung und Schulung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
  • Verhinderungspflege stundenweise zur Entlastung pflegender Angehöriger 

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren häuslichen Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen stundenweise Betreuung und Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Beratungseinseinsätze nach §37 Absatz 3 SGB XI

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und brauchen zum weiteren Erhalt des Pflegegeldes einen Nachweis über eine Beratung eines Pflegedienstes?

Gerne übernehmen wir das als zugelassener Pflegedienst.

Der Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) zu Hause gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen.

Je nach Pflegegrad muss ein zugelassener Pflegedienst freier Wahl einen Beratungsbesuch im Haushalt des zu Pflegenden durchgeführt werden.

Bei Pflegegrad 1 und 2 ist der Beratungsbesuch halbjährlich und beim Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten für diesen Besuch trägt Ihre Pflegekasse. Wir rechnen dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und reichen den Nachweis für Sie ein.

Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch die Besuchsterminübersicht für Sie und sprechen Sie rechtzeitig auf den nächsten anstehenden Termin an, damit dem Bezug Ihres Pflegegeldes nichts im Weg steht.

Während des Hausbesuches können evtl. aufgetretene Pflegeprobleme, der Einsatz von Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege, Pflegetechniken etc. besprochen werden. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie ganz individuell und fachlich fundiert und empfehlen auf Wunsch auch gerne weiterführende Dienste (z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fußpflege, Betreuungsangebote).

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €.

Die Anspruchsberechtigten können den Betrag verwenden, um eine Kostenerstattung für Aufwendungen zu erhalten, die ihnen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen von zugelassenen Pflegediensten oder von anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- oder Entlastungsangeboten entstehen. Diese niedrigschwelligen Angebote umfassen die Bereiche Alltagsbegleitung oder Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen und Einkäufe

Wird der jeweilige Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Wie geht es weiter?

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Ansprechpartnerin.