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Der DRK-Tarífvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des DRK. Verhandlungspartner für den seit 2007 in Kraft getretenen DRK-Reformtarifvertrag ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Er gilt unmittelbar für rund 43.400 Beschäftigte des DRK.

Unser Beitrag für Ihre Gesundheit

Ihre Gesunderhaltung ist uns wichtig. Die Arbeit im Rettungsdienst, der Pflege, unserer Servicezentrale sowie allen weiteren Aufgabenfeldern des DRK Kreisverband Müllheim e.V. ist körperlich und geistig anstrengend. Um Ihnen den wichtigen Ausgleich zu ermöglichen, haben wir ein breites Angebot von gesundheitsförderlichen Leistungen für unsere Mitarbeitenden. Neben den tariflichen Leistungen des DRK Reformtarifvertrags in seiner jeweils gültigen Fassung, legen wir noch eine Schippe drauf!

 

Hansefit®:

Profitieren Sie von dem bundesweiten Netzwerk von Hansefit®! Sei es das Training im Fitnessstudio, die Teilnahme an Gesundheitskursen, der Eintritt in Schwimm- und Thermalbädern und vieles mehr. Wir beteiligen uns an den Kosten Ihrer Gesunderhaltung! Nur trainieren müssen Sie noch selbst.

Informieren Sie sich unter: www.hansefit.de

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung:

Steigende Gesundheitskosten und gleichzeitig immer geringere Leistungen der (gesetzlichen) Krankenkassen. Mit dem Tarif *FEELfree* der Hallesche® schenken wir Ihnen ein Gesundheitsbudget von 300€ jährlich. Das Budget ist flexibel bspw. für Zahnreinigungen, Zuzahlungen zu Sehhilfen, Physiotherapie, etc. einsetzbar. Die Kosten der Zusatzversicherung übernehmen wir zu 100%! (im Anschluss an die Probezeit)

Mitarbeiter-Unterstützungs-Telefon:

Private und berufliche Belastungen mindern das Leistungsvermögen. Gerade wenn Sie etwas „mit nach Hause“ nehmen sollten, kann es hilfreich sein, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Wir bieten unseren Mitarbeitenden dafür die Hotline des Netzwerk PSNV e.V. an. Rund um die Uhr können Sie sich völlig anonym an die kostenfreie Hotline wenden und erhalten erste psychosoziale Unterstützungsangebote und werden bei Bedarf an unseren Betriebsmediziner/D-Arzt verwiesen.

www.netzwerk-psnv.de

Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall:

Finanzielle Sorgen im Krankheitsfall tragen nicht zu einer raschen Genesung bei. Daher unterstützen wir Sie im Krankheitsfall mit Entgeltzuschüssen zusätzlich zum Krankengeld nach den Vorgaben unseres Tarifvertrags. Treue lohnt sich! Je nach Betriebszugehörigkeit zahlen wir diesen Zuschuss bis zu einem halben Jahr (26 Wochen).

Unsere weiteren Sozialleistungen:

Neben unseren Leistungen zur Gesunderhaltung unterstützen wir Sie mit weiteren Sozialleistungen.

Kinderbetreuungskostenzuschuss:

Wir beteiligen uns an Ihren Kinderbetreuungskosten!

Für jedes in einer Kindertagesstätte oder vergleichbaren Einrichtung betreute Kind erhalten Sie einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 60€ monatlich zu Ihrem Gehalt!

Betriebliche Altersvorsorge (VBL):

Einer der wichtigen Säulen der Einkommenssicherung im Alter ist die betriebliche Altersvorsorge. Auf Basis unseres Tarifvertrags sind sie bei unserer Zusatzversorgungskasse „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)“ pflichtversichert. Mit eigenem kleinen Beitrag und unserem festen %-Anteil unterstützen wie Sie. Nach 5 Jahren haben Sie somit zusätzliche Rentenbeiträge angespart die unverfallbar sind, d.h. unabhängig von der beruflichen Laufbahn, bleiben diese Rentenansprüche bestehen. Beitragszeiten von anderen Zusatzversorgungskassen werden später ebenso angerechnet.

 www.vbl.de/de/vblklassik

Vermögenswirksame Leistungen (VWL):

Nach dem DRK Tarifvertrag gibt es als Zuschuss zur VWL aktuell 13,29€ als AZUBI und 6,65€ als Mitarbeiter/-in monatlich zur Vergütung. Diesen Betrag können Sie bspw. in Banksparpläne, Bausparverträge, Bank-/Fondssparpläne investieren.