Einweisung Antigen-Schnelltest (PoC-Test)
Theoretische Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 (PoC-Test).
Gemäß dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020.
Die Teilnahme an diesem Seminar befähigt die Teilnehmenden dazu, selbstständig Coronaschnelltests durchzuführen und gilt offiziell als Einweisung.
Themen des Seminars
- Vermittlung von anatomischen Grundkenntnissen
- Vermittlung von hygienischen Grundkenntnissen
- Rechtsgrundlagen
- Vorstellung, an- und ablegen von persönlicher Schutzausrüstung
- Voraussetzungen, Ablauf und Durchführung eines Antigen-Schnelltests
- Allgemeine Fragen
Beachten Sie bitte die jeweils gültige Coronaschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg!
- Unter Momentanen Bedingungen ist eine Teilnahme ausschließlich unter 2G Bedingungen möglich. Zudem müssen die Teilnehmenden eine FFP2 Maske während dem Kurs tragen und in den Pausen das Gebäude verlassen. Essen und Trinken ist im Gebäude ebenfalls verboten. Solle die Impfung oder der Nachweis einer Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegen, wird zusätzlich ein max. 24h alter negativer Testnachweis benötigt. Als Impfnachweis wird ledigich eine digitale Version, bspw. via CovPass akzeptiert. Der gelbe Impfausweis besitzt keine Gültigkeit! Zum Abgleich der Daten benötigen wir weiter einen Personalausweis oder Reisepass. Mit Krankheitssymptomen kann die Veranstaltung nicht besucht werden und die Ausbildungskraft ist berechtigt, betroffene Personen vom Kurs ausschließen. Von der Maskenpflicht befreite Personen sind vom Kurs ebenfalls ausgeschlossen, wenn es aus bestimmten Gründen nicht möglich erscheint, eine FFP2 Maske zu tragen.
- Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die Verordnungen des Bundes oder des Landes in einem relativ kurzen Zeitraum, relativ oft ändern können. Wir können daher nicht garantieren, dass die hier gemachten Angaben und Hinweise zu jedem Zeitpunkt der durchgeführten Anmeldung aktuell sind oder am Kurstag noch angewendet werden. Daher verweisen wir ausdrücklich auf Ihre Mitwirkungspflicht, sich vor dem Kursbeginn eigenständig über mögliche Aktualisierungen zu informieren.
- Für Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an: seminare(at)drk-muellheim.de
- eine praktische Einweisung in die Anwendung des als Medizinproduktes geltenden PoC-Antigentest wird gemäß §4 Absatz 3 Medizinproduktegesetz erfolgen.
Auf Grund der Witterung und der Tatsache, dass während dem Kurs gelüftet werden muss, empfehlen wir warme Kleidung mitzubringen!
Anmeldungen:
Ausschließlich über Telefon, bzw. Mail an c.zielke(at)drk-muellheim.de. Die Anmeldungen werden gesammelt und bei genügend Interessenten die Seminare angeboten.
Rechtshinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmende ohne zertifizierende Stelle als Träger, keine Bescheinigungen ausstellen dürfen (Coronaverordnung Land BW, § 5 Abs. 3) und bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit begangen wird (Coronaverordnung Land BW § 23).